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01. November 2007 in Branchen-News
Persönliche Haftung eines Repräsentanten einer Limited
Richtet der Repräsentant einer englischen Limited ein privates auf seinen Namen lautendes Konto ein und veranlasst er dann den Anleger, den an sich treuhänderisch durch die Limited zu verwaltenden Investmentbeitrag auf dieses Konto zu überweisen, so stellt dieses Verhalten ein von seiner Tätigkeit als Repräsentant völlig unabhängiges, vorsätzliches Tätigwerden dar. Verfügt er über das Geld für eigene Zweck, so haftet in einem solchen Fall auch der Repräsentant einer Gesellschaft für sein Handeln persönlich, wie jetzt das Brandenburgische OLG entschieden hat.
© Haufe
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