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01. November 2007 in Branchen-News
Problematisch: Einstufung bei serienmäßigem Rußpartikelfiltern
Bei Fahrzeugen, die ab Werk mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet sind, ist es nach Angaben des Finanzministeriums Baden-Württemberg im Rahmen der Fördermaßnahmen zu Fehleinstufungen bei der Kraftfahrzeugsteuer gekommen. Obwohl diese Fahrzeuge den geltenden verkehrsrechtlichen Anforderungen entsprechen, kommt es im automatisierten Besteuerungsverfahren zur einer unzutreffenden Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer, wenn die notwendige Einstufung in die sog. Partikelminderungsstufe "PM5" nicht dokumentiert ist.
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