DEGEV e.G.- Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater e.G.

DEGEV e.G. - Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater e. G.

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19. Juni 2008 in Allgemein

Meine ersten Erfahrungen mit Factoring bei DEGEV

Bad Dürkheim: Nach den neuen berufsrechtlichen Möglichkeiten bin ich mit meiner Kanzlei seit dem 15.05.2008 Mitglied der neu gegründeten Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater eG, kurz "DEGEV", beigetreten und wickle das Honorarmanagement über die Genossenschaft ab. Über die ersten Erfahrungen darf ich kurz berichten:

1. Allgemeines

Die Kosten liegen im Bereich der Gebühren einer üblichen Kreditkartenakzeptanz, werden allerdings vom vereinbarten Sollumsatz berechnet. Bereits durch die ersparten Verwaltungsaufwendungen wurden diese gedeckt (Zusatzaufwand durch Umstellung nicht berechnet).
Die Abwicklung der Fakturierungen läuft problemlos; auf den Einsatz der angebotenen Erfassungssoftware habe ich verzichtet - eine Online-Erfassung der Rechnungen und Debitorensätze ist ohne große Schwierigkeiten möglich. Eine Schnittstelle zur DATEV-Eigenorganisation steht auf meiner Wunschliste. Kontakte zur DATEV habe ich bereits aufgenommen.
Ein besonderes Lob an die Hotline - jede Angelegenheit und Rückfrage wurde schnell, kompetent und freundlich beantwortet.
Die Zahlungen auf die erfassten Honorarforderungen erfolgen in der Regel innerhalb von 24 Stunden, manchmal auch früher. Verzögerungen gibt es dann, wenn Bonitätsprüfungen bei Neueingaben noch nicht abgeschlossen sind oder eine Negativauskunft vorlag.



2. Zustimmungserklärungen der Mandanten
Die Zustimmungserklärung der Mandanten ist notwendige Voraussetzung für die Abwicklung über die DEGEV. Hierbei erwiesen sich die vorformulierten Mandantenanschreiben nicht als die optimale Lösung - ca. 3 Wochen nach Absenden der entsprechenden Informationen betrug die Rückläuferquote der Zustimmungserklärungen ca. 30%. Aus diesem Grunde habe ich in der Folgezeit die Mandanten persönlich angesprochen und die erbetenen Zustimmungserklärungen mit einer Quote von fast 100% erhalten.
Die Akzeptanz zum Wechsel seitens der Klientel war entgegen ursprünglicher Befürchtungen völlig problemlos - Verweigerung der Zustimmungserklärung 2%. Wegen der Umstellung ist bisher kein Mandat verloren gegangen. Auch die Mandanten, die erfahrungsgemäß verspätet zahlen, hatten keine oder wenig Bedenken gegen die Zustimmungserklärung.
Überwiegend waren Fragen zum Datenschutz und zur Änderung in der Honorarhöhe zu beantworten. Auch diesbezüglich war das persönliche Gespräch sinnvoll.

3. Bonitätsüberprüfungen
Seitens der DEGEV erfolgt zu jedem Neumandat, das ihr angetragen wird, eine Bonitätsprüfung (im Service enthalten). Nur, wenn diese positiv ausfällt, wird das Honorar im Factoring vorfinanziert. Bei negativen Auskünften erfolgt die Zahlung, sobald der Kunde an DEGEV gezahlt hat.
Als Problem stellte sich hierbei die Prüfung von Freiberuflern (Kleinbetriebe) und Existenzgründern dar. Hierzu konnte bedauerlicherweise keine kurzfristige Lösung gefunden werden. Hilfsweise wurde die Bonität dieser Personengruppen nach den Kriterien von Privatpersonen (mit geringerem Ankauflimit) geprüft und dann auch regelmäßig akzeptiert.

Über weitere Erfahrungen werde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt nochmals berichten.

Klaus Beyer

 

Anhang: 080618-Beyer-Klaus [.jpg, Größe 1 kb]

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